Die jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern wird immer komplizierter. Neue gesetzliche Regelungen, Urteile zur Kostenabrechnung und Neuregelungen zur Umlagefähigkeit der für eine Immobilie anfallenden Kosten stellen jeden Eigentümer vor immer neue Herausforderungen. Eine Abrechnung ist nicht mehr einfach "so nebenbei" zu erledigen.
Wir nehmen Ihnen diese Arbeit gern ab.
Unsere tägliche Arbeit mit Immobilien setzt voraus, dass wir immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung sind, insbesondere bei den Betriebskostenabrechnungen.
Profitieren Sie von unserem Wissen und übertragen uns die Erstellung Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung.