Wohneigentumsverwaltung

Wohneigentumsverwaltung


Die Attraktivität der Eigentumswohnung, ob privat genutzt oder als Kapitalanlage, hat in der Vergangenheit stetig zugenommen. Dies resultiert hauptsächlich aus der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes von 2007. Mit der Erweiterung der Beschlusskompetenzen der Eigentümer hat der Gesetzgeber die Eigentümergemeinschaften attraktiv und zukunftsfähig gemacht.
Ob zwei oder mehr Eigentümer, immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften werden durch Teilung begründet. Dem Kauf einer Eigentumswohnung steht selten etwas entgegen. Aber was passiert danach? Wer übernimmt die Rechte und Pflichten, die eine Eigentümergemeinschaft erwirbt und vertritt sie nach außen?

Santo-Immobilien
Diese Verwaltung gehört in kompetente, fachkundige und rechtssicher Hände!

Sie haben noch keine Verwaltung? Oder die Verwalterneubestellung ist Gegenstand Ihrer nächsten Eigentümerversammlung?
Sehr gern unterstützen wir auch Ihre Eigentümergemeinschaft in der gewissenhaften und rechtssicheren Umsetzung aller Belange und bieten Ihnen hierzu die nachfolgenden Leistungen an. Sie haben noch Fragen dazu? Dann nehmen Sie gern den Kontakt zu uns auf, wir nehmen uns die Zeit für Sie.

Auf Wunsch übernehmen wir auch gern die Sondereigentumsverwaltung Ihrer Eigentumswohnung.

Unsere Leistungen für Sie im Detail: (gem. §§ 27, 28 WEG)
  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Kalenderjahr in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sondereigentum, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeldeinnahmen und Kosten als Gesamt- und Einzelabrechnung für jedes Sondereigentum
  • Einladung und Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten
  • der Eigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat steht die Verwaltung zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange ständig zur Verfügung
  • die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht
  • Abschließen, Überprüfen und Kündigen von Wartungs-, Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen und Auftrag der Eigentümergemeinschaft
  • Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstleister der Eigentümergemeinschaft
  • Einrichten und Führen von Bankkonten der Eigentümergemeinschaft (Girokonto und Instandhaltungsrücklagenkonto). Führung der Konten als offene Treuhandkonten, getrennt vom Vermögen der Verwaltung
  • Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen kaufmännisch geführten Buchhaltung nach den Bestimmungen des Wohneigentums gesetzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft
  • Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums  durch regelmäßig wiederkehrende Begehungen des Gesamtobjektes. Die Kontrollen sind Basis für die Planung der Instandsetzungen und Instandhaltungen
  • Erstellung von Ausschreibungen für routinemäßige Instandhaltungsmaßnahmen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Havariefällen, wie z.B. Rohrbrüche, Brand- und Sturmschäden. Regulierung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum mit der entsprechenden Versicherung, Klärung der sachlichen Zuständigkeit bei Schäden am Sondereigentum
  • Veranlassung der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute, z.B. Heizanlagenüberprüfungen, Prüfung von Brandschutz und Blitzschutzanlagen, TÜV-Prüfungen an Aufzügen, Lüftungsanlagen etc.
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