Die Attraktivität der Eigentumswohnung, ob privat genutzt oder als Kapitalanlage, hat in der Vergangenheit stetig zugenommen. Dies resultiert hauptsächlich aus der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes von 2007. Mit der Erweiterung der Beschlusskompetenzen der Eigentümer hat der Gesetzgeber die Eigentümergemeinschaften attraktiv und zukunftsfähig gemacht.
Ob zwei oder mehr Eigentümer, immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften werden durch Teilung begründet. Dem Kauf einer Eigentumswohnung steht selten etwas entgegen. Aber was passiert danach? Wer übernimmt die Rechte und Pflichten, die eine Eigentümergemeinschaft erwirbt und vertritt sie nach außen?